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Pflegegelderhöhung 2016 - völlig unzureichend!

  • Dienstag, 10. Mai 2016 @ 13:41
Aktuelles Derzeit beziehen in Österreich rund 450.000 Personen Pflegegeld. Mit 1. 1. 2016 werden alle 7 Pflegestufen um 2 Prozent erhöht. Seit der Einführung des Pflegegelds 1993 ist es erst die fünfte geringfügige Anhebung dieser wichtigen Sozialleistung. Von einer Abgeltung der Inflation, geschweige denn von einer Abdeckung der ständig steigenden Pflegekosten kann dabei nicht einmal ansatzweise gesprochen werden. Bis heute hat das Pflegegeld rund 30 - 35 Prozent gegenüber seinem ursprünglichen Wert verloren! Dazu kommt, dass bei der Pflegestufe 1 der nötige Pflegebedarf 2011von über 50 auf mehr als 60 und ab 2015 auf mehr als 65 Stunden sowie bei der Pflegestufe 2 der Pflegebedarf 2011 von über 75 auf über 85 und ab 2015 auf mehr als 95 Stunden angehoben wurde.
Derzeit beziehen in Österreich rund 450.000 Personen Pflegegeld. Mit 1. 1. 2016 werden alle 7 Pflegestufen um 2 Prozent erhöht. Seit der Einführung des Pflegegelds 1993 ist es erst die fünfte geringfügige Anhebung dieser wichtigen Sozialleistung. Von einer Abgeltung der Inflation, geschweige denn von einer Abdeckung der ständig steigenden Pflegekosten kann dabei nicht einmal ansatzweise gesprochen werden. Bis heute hat das Pflegegeld rund 30 - 35 Prozent gegenüber seinem ursprünglichen Wert verloren! Dazu kommt, dass bei der Pflegestufe 1 der nötige Pflegebedarf 2011von über 50 auf mehr als 60 und ab 2015 auf mehr als 65 Stunden sowie bei der Pflegestufe 2 der Pflegebedarf 2011 von über 75 auf über 85 und ab 2015 auf mehr als 95 Stunden angehoben wurde.

Offen wird seitens der Regierungsparteien und in Papieren des Sozialministeriums übrigens davon gesprochen, dass mit den Einsparungen durch den erschwerten Zugang zu den ersten beiden Pflegestufen die Pflegegelderhöhung im kommenden Jahr finanziert werden soll. Und es gibt sogar schon Stimmen aus der Politik, die überhaupt für die Einsparung dieser beiden Pflegestufen oder zumindest für einen Ersatz der Geld- durch Sachleistungen eintreten. In schriftlichen Unterlagen des Sozialministeriums heißt es dazu, dass rund die Hälfte der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher die ersten beiden Stufen in Anspruch nähme, aber kaum soziale Dienstleistungen beanspruchen würde. Dass das Pflegegeld ursprünglich auch dazu eingeführt wurde, es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können und es auch die Stellung der pflegenden Angehörigen stärken sollte, bleibt bei dieser Sichtweise völlig außer Acht. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden aber zuhause betreut (zu 80 Prozent davon von Frauen). Besonders für finanziell Schwache bedeutet aber jede Erschwernis beim Zugang zum Pflegegeld eine weitere Einschränkung ihrer Selbstbestimmungsmöglichkeiten.


Wenn es um die Finanzierung des Pflegegeldes (und vieler anderer Sozialleistungen geht), werden gerne auch die maroden Staatsfinanzen bemüht, dass man eben sparen müsse und man sich nicht mehr leisten könne. Gerne verschwiegen wird aber - und weitgehend vergessen ist es leider auch – dass 1993 zur Finanzierung des Pflegegeldes die Krankenversicherungsbeiträge um 0,8 Prozent angehoben wurden. Im Kern handelt es sich beim Pflegegeld also um eine Versicherungsleistung, die eigentlich nicht nach Belieben gekürzt oder anders verteilt werden dürfte, wie auch viele Hilfs- und Pflegeorganisationen kritisieren. Es ist beschämend, dass trotz immer mehr Beitragszahlern, immer höheren Beitragsgrundlagen und sinkendem Pflegegeldwert just bei dieser Leistung seit vielen Jahren derart gespart wird!